Je nach Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe besteht vielerorts eine Pflicht zum Tragen von Arbeitssicherheitsschuhen mit verschiedener Sicherheitsausrüstung:
- Zehenschutzkappe für mind. 100 oder 200 Joule Druck
- Rutschhemmende Laufsohle
- Antistatik
- Leitfähigkeit
- Durchtrittsicherheit
- Wasserdurchtrittsicherheit
- Knöchelschutz
- Schnittfestigkeit
- Kraftstoffbeständigkeit
- Wärmeisolierung der Sohle
- Kälteisolierung der Sohle
Wenn Fußfehlstellungen oder Deformierungen an den Füßen beim Tragen von Schuhwerk zu Schmerzen führen, werden die normalen Straßenschuhe mit Einlagen so angepasst, dass Schmerzen oder gar Schäden minimiert werden.
Einlagen im Arbeitsschuh
Bei Arbeitssicherheitsschuhen dürfen jedoch nicht einfach beliebige Einlagen in die Schuhe gelegt werden. Die Anforderungen an Arbeitssicherheitsschuhe sind hoch, sie werden deshalb per Baumusterprüfung im Prüflabor vor Inverkehrbringen zertifiziert. Verpflichtend ist auch die CE- Kennzeichnung am Schuh.
Die meisten Arbeitssicherheitsschuhe sind zwar einlagenfähig. Für alle Einlagen muss nach dem Zurichten allerdings der Nachweis geführt werden, dass die Schutzeigenschaften des Schuhs voll weiterbestehen, wie antistatische Eigenschaften oder der ausreichende Zwischenraum zwischen Zehen und Zehenkappe. Wir erläutern, wie und wo die Einlagen für Sicherheitsschuhe erhältlich sind, erklären den Ablauf und wer die Kosten trägt.
Damit nicht jeder Arbeitssicherheitsschuh nach dem Einsetzen der individuell angepassten Einlage mit dieser wieder durch die teure und zeitintensive Baumusterprüfung muss, gibt es von fast allen Herstellern von Arbeitssicherheitsschuhen fertige Bausätze wie Einlagenrohlinge für die Zurichtung der baumustergeprüften Sicherheitsschuhe.
Diese verwendet der Orthopädieschuhmacher/ Orthopädieschuhtechniker, richtet sie selbst zu, füllt danach die Konfirmitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Dafür muss er eine Zertifizierung vom individuellen Hersteller haben. Alternativ bestellt der Orthopädieschuhmacher die Einlage direkt beim Hersteller nach dem angefertigten Abdruck.
Wirklich wichtig ist, dass auf keinen Fall private Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhen verwendet werden! Wer die kuschelige Fellsohle aus dem Schuhladen um die Ecke in den Sicherheitsschuh legt, riskiert den Versicherungsschutz und vor allem deutlich schwerere Verletzungen bei einem Unfall als ohne diese unerlaubte und ungeprüfte Modifikation.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Arbeitssicherheitsschuhe muss der jeweilige Arbeitgeber tragen. Für orthopädische Einlagen in den Sicherheitsschuhen jedoch kann er zwar die Kosten übernehmen, er ist dazu aber nicht verpflichtet.
Die Deutsche Rentenversicherung bezahlt diese Einlagen, wenn der Arbeitnehmer bereits mindestens 15 Jahre versichert ist. Sind es weniger als 15 Jahre, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Sind die Einlagen aufgrund eines Arbeitsunfalls erforderlich, können auch die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Berufsgenossenschaft als Kostenträger in Frage kommen.
Ablauf für Einlagen in Sicherheitsschuhen
Mit der Verschreibung (Rezept) des Orthopäden oder chirurgischen Arztes, den vollständig ausgefüllten Formularvordrucken (Antrag) und der Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitsgebers für das Tragen eines Fußschutzes geht es zum Orthopädie-Schuhmacher. Dieser erstellt den Kostenvoranschlag, den der Kunde mit allen genannten Unterlagen beim zuständigen Kostenträger einreicht. Nach der Rückmeldung zur erfolgten Genehmigung durch den Kunden werden die Einlagen angefertigt und ausgehändigt.
Wir beraten Sie gern zu Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhen und unterstützen Sie! Vereinbaren Sie einen Termin oder schauen Sie einfach mal bei uns vorbei.